In der Industrie und im Handwerk sind Entstaubungsanlagen unerlässlich, um die Luftqualität zu verbessern und damit für eine sichere und effiziente Arbeitsumgebung zu sorgen. In der EN 60335-2-69, Anhang AA sind die verschiedenen Staubklassen L, M und H definiert. Die Einteilung von Stoffen in diese Klassen richtet sich nach dem offiziellen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW). Die Norm gibt für alle drei Staubklassen maximale Durchlassgrade für Absauganlagen und Entstauber vor. Die Staubklassen M und H spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie die Gefährlichkeit von Staubpartikeln in industriellen Anwendungen klassifizieren. Diese Klassifizierung hilft dabei, geeignete Maßnahmen zur Staubabsaugung und -filterung zu bestimmen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Staubklasse M für Entstauber
Die Staubklasse M ist für mittelgefährliche Stäube ausgelegt, die in vielen handwerklichen Tätigkeiten entstehen. Diese Stäube können organische Materialien wie Holz sowie Metallstäube umfassen. Stäube der Klasse M haben einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von mehr als 0,1 mg/m³. Der AGW beschreibt die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten ist. In der Regel wird zur Festlegung des Wertes von einer achtstündigen Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen.
Von diesen Stäuben halten Entstauber der Klasse M 99,9 Prozent zurück. Sie dürfen also einen Durchlassgrad von maximal 0,1 Prozent haben. Typische Anwendungen finden sich in Schreinereien und Metallverarbeitungen, wo Holz- und Metallstaub anfällt. Hier sind Anlagen der Klasse M besonders ratsam, um die Gesundheit der Arbeiter zu schützen.
Staubklasse H für Entstauber
Die Staubklasse H ist für hochgefährliche Stäube konzipiert, die ernsthafte Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten darstellen. Dazu gehören vor allem krebserregende Stoffe wie zum Beispiel Schwermetalle (Blei, Chrom, Quecksilber etc.). Da der AGW für diese Staubklasse bei unter 0,1 mg/m³ liegt, ist auch die Voraussetzung an die Entstaubungsanlagen höher. Anlagen der Klasse H dürfen den extrem niedrigen Durchlassgrad von unter 0,005 Prozent nicht überschreiten. Entstauber der Staubklasse H filtern 99,995 Prozent des Staubes aus der Luft heraus. Bei der Staubklasse H gibt es auch noch die „Zusatzanforderung Asbest“. Geräte die als H mit Asbestzulassung gekennzeichnet sind verfügen also über die Möglichkeit sogar Asbeststäube aus der Luft zu filtern.
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Der Unterschied zwischen Staubklasse M und Staubklasse H
Die Klassifizierung in die Staubklassen M und H ist notwendig für die Auswahl geeigneter Entstaubungsanlagen zum Schutz der Arbeitenden. Die Hauptunterschiede zwischen den Staubklassen M und H liegen in der Gefährlichkeit der Stäube sowie den Anforderungen an die Filterleistung. Während die Staubklasse M für mittel gefährliche Stäube wie Holz und Zement zuständig ist und eine maximale Durchlässigkeit von 0,1% aufweist, darf sich von den hoch gefährlichen Stäuben der Klasse H nur eine viel geringere Konzentration in der Luft befinden. Daher weisen Geräte mit der Klassifizierung H einen deutlich geringeren Durchlassgrad von maximal 0,005% auf.
Vereinfachte Darstellung der Staubklassen M und H in Bezug auf die IFA Staubklassen
Staubklasse M | Staubklasse H | |
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) | > 0,1 mg/m³ | < 0,1 mg/m³ |
Durchlassgrad | Max. 0,1% | Max. 0,005% |
Materialbeispiele | Holz, Beton, Lackpartikel | Schwermetall, hochlegierte Metalle, kanzerogene Stäube, (Asbest) |
Gesundheitsrisiko | Mittel gefährlich | Hoch gefährlich |
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